Allgemeine Geschäftsbedingungen

# Geltungsbereich 

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im  Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Bäder +Bodenmanufaktur vertreten  durch den Inhaber Herr Reik Pinnow, Berlinerstrasse 49, 92637 Weiden n der Oberpfalz,  Telefon +4917631599615, Mail: service@bodenmanufaktur-muenchen.de und ihren  Kunden (Verbraucher und Unter- nehmer).  

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des  Kunden werden nicht anerkannt.  

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die  überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit  zugerechnet werden können, § 13 BGB  

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige  Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer  gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.  

# Widerrufsrecht für Verbraucher 

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In  diesem Fall beleh- ren wir Sie hierüber gesondert.  

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen  

  1. Vertragsschluss  

1.1 Bestellungen des Kunden bei Bäder +Bodenmanufaktur, stellen lediglich ein Angebot  an Bäder +Bodenmanufaktur zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung  ist keine Annahme des Vertrages durch Bäder +Bodenmanufaktur Reik Pinnow. 1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. 1.3 Die Annahme erfolgt durch Bäder +Bodenmanufaktur Reik Pinnow mit gesonderter  Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware  

  1. Lieferung  

2.1 Bäder +Bodenmanufaktur Reik Pinnow liefert ab Lager an die vom Kunden  angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Un- ternehmer, geht die Gefahr mit  Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei  Versandbereitschaft auf den Kunden über.  

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt  

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und  Versandkosten. 

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine  abweichende Ver- einbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende  Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bäder  +Bodenmanufaktur Reik Pinnow (nachfolgend: Vorbehaltsware).  

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:  

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben  folgendes:  
  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Bäder +Bodenmanufaktur Reik Pinnow  bis zur Erfüllung sämtlicher Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow gegen den  Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.  
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen  Geschäftsbetrieb an Dritte wei- ter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die  Zahlung an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow erfolgt und dass das Eigentum  auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt  hat.  
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt  weiterveräußern, ohne dass hierdurch  

das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.  

  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Bäder +Bodenmanufkatur  Reik Pinnow, die Vorbehaltsware nicht verpfänden  

oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der  Vorbehaltsware durch den Un- ternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen  und im Interesse von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow. Bei Pfändungen,  Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der  Unternehmerkunde Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow unverzüglich zu  benachrichtigen.  

  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware einschließ- lich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im  Voraus sicherungshalber an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow ab, die diese  Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde  nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist  jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu  verfügen. 
  • Auf Verlangen von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow hat der  Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt  zu machen und Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow die zur Geltendmachung  ihrer Rechte gegen den Abneh- mer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen,  auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu ertei- len. Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf  Verlangen des Kunden nach Wahl von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow  freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%  übersteigt.  
  1. Gewährleistung  

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer  etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch  beschränkt. 

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Bäder + Bodenmanufaktur Reik  Pinnow über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall  der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die  Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch  nicht erfasst.  

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab  Lieferung.  

  1. Haftung  

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit  Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow nach zwingenden gesetzlichen  Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,  wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen  der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Muster-GmbH  dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder de ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst  ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Kunde regelmäßig vertraut und  vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht  fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den  

vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt.  

  • bis zur Erfüllung sämtlicher Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow gegen den  Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.  
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen  Geschäftsbetrieb an Dritte wei- ter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die  Zahlung an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow erfolgt und dass das Eigentum  auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt  hat. 
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt  weiterveräußern, ohne dass hierdurch  

das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.  

  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Bäder + Bodenmanufaktur  Reik Pinnow, die Vorbehaltsware nicht verpfänden  

oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der  Vorbehaltsware durch den Un- ternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen  und im Interesse von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow. Bei Pfändungen,  Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der  Unternehmerkunde Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow unverzüglich zu  benachrichtigen.  

  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware einschließ- lich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im  Voraus sicherungshalber an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow ab, die diese  Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde  nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist  jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu  verfügen.  
  • Auf Verlangen von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow hat der  Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt  zu machen und Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow die zur Geltendmachung  ihrer Rechte gegen den Abneh- mer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen,  auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu ertei- len. Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf  Verlangen des Kunden nach Wahl von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow  freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%  übersteigt.  
  1. Gewährleistung  

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer  etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch  beschränkt. 

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Bäder + Bodenmanufaktur Reik  Pinnow über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall  der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die  Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch  nicht erfasst.  

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab  Lieferung.  

  1. Haftung 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit  Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow nach zwingenden gesetzlichen  Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,  wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen  der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages  gerade zu gewähren hat oder de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung  des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Kunde  regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz  wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf  den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt.  

  • bis zur Erfüllung sämtlicher Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow gegen den  Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.  
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen  Geschäftsbetrieb an Dritte wei- ter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die  Zahlung an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow erfolgt und dass das Eigentum  auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt  hat.  
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt  weiterveräußern, ohne dass hierdurch  

das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.  

  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Bäder + Bodenmanufaktur  Reik Pinnow, die Vorbehaltsware nicht verpfänden  

oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der  Vorbehaltsware durch den Un- ternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen  und im Interesse von Muster-GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder  sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow unverzüglich zu benachrichtigen.  

  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware einschließ- lich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im  Voraus sicherungshalber an Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow ab, die diese  Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde  nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist  jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu 

verfügen.  

# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine  abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn  Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt  werden.  

  1. Kosten  

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben,  kann der Kunde Kosten- grenzen setzen. 

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch  den Kunden erstellt. 1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur  verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.  Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leis- tungen werden dem  Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der  Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.  

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die  unverbindlich veran- schlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich  vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu re- parierenden Sache stehen, werden wir den  Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst  bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des  Reparatur- auftrages umfasst waren.  

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur  nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch  entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszu- stand zurückversetzt. 1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien  und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und  Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines  verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den  Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders  aufzuführen sind.  

  1. Beendigung  

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,  einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu  bezahlen.  

  1. Zahlungen 

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. # ALLGEMEINE  REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine  abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn  Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt  werden.  

  1. Beendigung  

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,  einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu  bezahlen.  

  1. Zahlungen  

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Bäder + Bodenmanufaktur  Reik Pinnow kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.  

  1. Mitwirkungspflichten  

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit  am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen  Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe  bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig  sind.  

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist # ALLGEMEINE  REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine  abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn  Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt  werden.  

Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders  aufzuführen sind.  

Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt  werden.  

Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders  aufzuführen sind.  

  1. Beendigung  

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,  einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu  bezahlen. 

  1. Zahlungen  

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. # ALLGEMEINE  REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine  abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn  Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt  werden.  

  1. Kosten  

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben,  kann der Kunde Kosten- grenzen setzen. 

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch  den Kunden erstellt. Andernfalls gelten folgende Preise: Stundenlohn Facharbeiter: 65,00  € Stundenlohn Helfer 54,00 €, Stundenlohn Bauleiter 95,00 €, Stundenlohn  Projektmanager 110,00 €, Anfahrt München Zentrum +- 2 km = 45,00 €,  Materialbesorgungsfahrt München Stadtzentrum +- 5 km: 85,00 € alle Preise sind Netto  zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Materialkosten laut Herstellerangabe wenn  nicht anders vereinbart.  

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er  von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe  des Kostenvoranschlages erforderlichen Leis- tungen werden dem Vertragspartner  berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung  der Reparatur nicht verwertet werden können.  

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die  unverbindlich veran- schlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich  vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu re- parierenden Sache stehen, werden wir den  Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst  bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des  Reparatur- auftrages umfasst waren.  

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur  nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch  entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszu- stand zurückversetzt. 1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien  und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und  Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines  verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den  Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders  aufzuführen sind.  

  1. Beendigung 

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,  einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu  bezahlen.  

  1. Zahlungen  

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Bäder + Bodenmanufaktur  Reik Pinnow kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.  

  1. Mitwirkungspflichten  

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit  am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen  Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe  bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig  sind.  

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf  seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. 

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.  kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.  

  1. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage  

5.1 Die Angaben von Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow über Reparatur- oder  Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind un- verbindlich. 

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.  Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwie- rigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder  Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt  und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.  

  1. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden  

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt  worden ist. Wegen unwesent- licher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von  zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage  ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs  Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennba- rer  Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten  Zeitpunkten geltend zu machen.  

  1. erweitertes Pfandrecht  

Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow steht wegen seiner Forderungen aus dem  Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertra- ges in seinen Besitz gelangten 

Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen  Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen  Leistungen geltend ge- macht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im  Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das  Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge- stellt sind.  

  1. Gewährleistung  

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Bäder + Bodenmanufaktur  Reik Pinnow unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Bäder +  Bodenmanufaktur Reik Pinnow Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß  selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von  Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow für diese Arbeiten. Das glei- che gilt, wenn auf  Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.  

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem  Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen.  

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Bäder + Bodenmanufaktur Reik Pinnow  und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems bei- gelegt werden  konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine  Verbraucherprobleme zu- ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des  Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.  

KONTAKT:  

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger  Straße 8, 

77694 Kehl am Rhein  

mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 

Fax: 07851 / 795 79 41  

# GELTENDES RECHT, KONTAKT 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.